Allgemeine Geschäftsbedingungen für die RUHR.TOPCARD 2024

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE RUHR.TOPCARD 

Für die Ausstellung und Verwaltung der RUHR.TOPCARD, nachfolgend RTC genannt, gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:

1. VERTRAGSPARTNER

Der Kaufvertrag kommt  mit der Ruhr Tourismus GmbH, Centroallee 261, 46047 Oberhausen zustande. Weitere Informationen  zum Verkäufer finden Sie im Impressum der Website www.ruhr-tourismus.de.  Durch den Kauf der RTC, gleichgültig,  ob der Verkauf an einer RTC-Verkaufsstelle oder online/telefonisch  durch den/die Kund:in erfolgt, werden keine Verträge mit einem im Erlebnisführer  der RTC dargestellten Leistungsträger abgeschlossen. Leistungsträger sind die Unternehmen, die ihre im RTC-Erlebnisführer dargestellten Leistungen anbieten. Der/Die RTC-Inhaber:in schließt den jeweiligen  Vertrag mit dem Leistungsträger  vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten  Leistung des Leistungs- trägers direkt selbst ab.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Die Darstellung  des Produkts der RTC im  Webshop  der Ruhr Tourismus GmbH stellt  kein rechtlich  bindendes  Angebot,sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Eingabefehler können vor dem Absenden der Bestellung  mit den im Onlineshop zur Verfügung gestellten  technischen Mitteln  sowie über die üblichen Funktionen der Tastatur/Maus korrigiert  werden. Der Vertragsschluss erfolgt entweder in deutscher, englischer oder niederländischer  Sprache. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“/„Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der/die Kund:in eine verbindliche  Bestellung  der im Warenkorb enthaltenen  Waren ab. Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert  werden. Die Bestätigung  des Eingangs der Bestellung folgt nach dem Absenden der Bestellung  und führt  unmittelbar  zum Vertragsschluss. Ein gesonderter Vertragstext wird bei der Ruhr Tourismus GmbH nicht  gespeichert.  Der/Die Kund:in  hat sicherzustellen,  dass die von ihm/ihr  zur Bestätigung  der Bestellung/zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist. Insbesondere hat der/die Kund:in bei dem Einsatz von Spam-Filtern  sicherzustellen,  dass versandte E-Mails zugestellt  werden können. Der Kaufpreis wird sofort  mit der Bestellung  im Voraus fällig und kann per Kreditkarte (Mastercard, Visa), Paypal oder per Banküberweisung  entrichtet  werden. Bei Zahlung per Kreditkarte  und PayPal entspricht  der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungs- dienstleisters  „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24  Boulevard  Royal, 2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der/die Kund:in ein PayPal-Konto  eröffnet  bzw. bereits  über ein solches  Konto verfügt. Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der/die Kund:in, nach Erhalt der Leistung innerhalb  von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell  angefallener  Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u. a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung  entstehen. Bei einer Zahlung per Banküber- weisung (Vorkasse/Überweisung) hat der/die Kund:in den vollständigen Kaufpreis  innerhalb  von 10 Tagen auf das Konto der Ruhr Tourismus GmbH, Commerzbank  Dortmund,  IBAN: DE93 4404 0037 0320 3858 03 unter  Angabe der Vorgangsnummer  im Verwendungszweck zu überweisen.

Erfolgt  bis spätestens  zehn Kalendertage nach der bezahlten Bestellung  keine Zustellung  der Ware, wird der/die  Kund:in  um Mitteilung  per E-Mail an info@ruhrtopcard.de oder unter Nummer: + 49 (0) 1806/1816180 (20 Cent/Verbindung aus allen deutschen Netzen) gebeten. Die Ruhr Tourismus GmbH prüft anschließend den Vorgang und bemüht sich eine Lösung zu finden.

3. LEISTUNGSUMFANG

Die Ruhr Tourismus GmbH ist weder Reiseveranstalter noch Leistungserbringer, sondern vermittelt dem/der RTC-Inhaber:in lediglich die Möglichkeit der Inanspruchnahme der mit der RTC nutzbaren Leistungen der Leistungsträger. Die Leistungsträger bieten dem/der RTC-Inhaber:in gegen eine einmalige  Gebühr die Inanspruchnahme der im aktuellen Erlebnisführer der RTC aufgeführten Leistungen an.

Die Ruhr Tourismus  GmbH schuldet  die ausgeschriebenen   Leistungen und Vergünstigungen nicht als eigene Leistungen. Insoweit erwirbt der/die Card-Inhaber:in  mit dem Erwerb der Karte als Berechtigte:r eines Vertrages zu Gunsten Dritter einen unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Leistungspartner.  Ausschließlich den Leistungspartner treffen alle vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungspflichten  sowie die Haftung gegenüber dem/der Card-Inhaber:in  im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der von ihm nach dem Leistungsverzeichnis  zu erbringenden  Leistungen und Vergünstigungen.

Der Umfang der RTC-Leistungen und ihre Erlangung ergeben sich aus dem RTC-Erlebnisführer.  Kurzfristige  Änderungen des Leistungsumfangs einzelner Leistungsträger, die sich nach Drucklegung des Erlebnisführers  ergeben, werden auf der Website der RTC veröffentlicht und ergänzen den im Erlebnisführer publizierten Leistungsumfang des Leistungsträgers oder heben diesen auf. Der/Die RTC-Inhaber:in verpflichtet sich, vor Inanspruchnahme einer Leistung sich über mögliche Änderungen des Leistungsumfangs  über die Website www. ruhrtopcard.de  zu informieren.

Jede Leistung, die im RTC-Erlebnisführer oder auf der Website der RTC mit dem Symbol „Eintritt  frei“ gekennzeichnet ist, kann im Rahmen der Kapazitäten des Leistungsträgers einmalig  an einem  beliebigen  Tag im Kalenderjahr   vom/von  der RTC- Inhaber:in genutzt werden. Jede Leistung, die im RTC- Erlebnisführer  oder auf der Website der RTC mit dem Symbol „Halber Preis“ gekennzeichnet ist, kann je nach Verfügbarkeit, Kapazität und angegebenem Gültigkeitszeitraum jeweils unter Berücksichtigung der angegebenen Konditionen mehrmals genutzt werden, sofern die jeweilige Leistung von einer mehrmaligen Nutzung nicht ausdrücklich  ausgenommen ist.

Sämtliche Eintritt  frei-Leistungsträger  haben sich verpflichtet, RTC-Inhaber:innen  zu den gewöhnlichen Öffnungs- und Geschäftszeiten und den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen ihre als RTC-Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt  und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.  Die Betriebszeiten einiger Eintritt  frei-Leistungsträger decken jedoch nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum  der RTC ab. Entgegen der für die Eintritt frei-Leistungsträger geltenden Regelung können für Halber Preis- und Special-Partner-Leistungsträger nur eingeschränkte Leistungszeiträume verfügbar sein.

Die Leistungsträger können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise,  insbesondere zeitlich,  einschränken.  Als Gründe für Leistungseinschränkungen kommen insbesondere Witterungsgründe,  behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten  und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung  von Einrichtungen  in Betracht.  Darüber hinaus kann es aufgrund höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Krieg, Betriebsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe und Epidemien/Pandemien)  zu Einschränkungen  und Ausfall  von Leistungen kommen.

Leistungseinschränkungen   oder eine zu erwartende große Nachfrage können eine vorherige Reservierung von Leistungen erfordern. In diesem Fall müssen Card-Inhaber:innen zur Inanspruchnahme der Leistung eine verbindliche Reservierung (über ein Online-System, telefonisch  oder per E-Mail) durchführen. Die Inanspruchnahme  dieser Leistungen zu einem bestimmten  Termin kann nicht garantiert  werden. Erfolgt keine fristgerechte  Stornierung dieser Reservierung seitens des/der Card-Inhaber:in, gilt diese Leistung als verbindlich gebucht. Wird diese Leistung vom/von der Card-Inhaber:in nicht in Anspruch genommen, verfällt diese und kann vom/von der Card-Inhaber:in nicht nochmals in Anspruch genommen werden. Kann die Leistung des Leistungsträgers, für die eine Reservierung erforderlich  war, aus unvorhersehbaren Gründen nicht  angeboten werden, verfällt diese Leistung nicht und kann vom/von der Card-Inhaber:in erneut in Anspruch genommen werden.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Ruhr Tourismus GmbH haftet  gegenüber ihrem/ihrer Kund:in nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.  Ausgenommen von dem vorstehenden Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen  Pflichtverletzung  der Ruhr Tourismus GmbH oder einer vorsätzlichen  oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines/einer gesetzlichen Vertreter:in oder Erfüllungsgehilf:in der Ruhr Tourismus GmbH beruhen, sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung  der Ruhr Tourismus GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines/einer gesetzlichen Vertreter:in oder Erfüllungsgehilf:in der Ruhr Tourismus GmbH beruhen. Für die Leistungen  der Leistungsträger,  für die Beschreibung der Leistungen im RTC-Erlebnisführer und auf der Website   der RTC sowie für eventuelle Leistungseinschränkungen der Leistungsträger (siehe Ziffer 3) übernimmt  die Ruhr Tourismus GmbH keine  Haftung.  Es besteht daher bei Einschränkungen der Leistungen der Leistungsträger insbesondere kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH auf anteilige Erstattungen der Kosten  der RTC. Ebenso besteht bei Auslastung von Einrichtungen oder Ausfall von Leistungen kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH auf Ersatz von Reisekosten  oder ähnlichen getätigten  Ausgaben oder eingetretenen  Verlusten.

5. NICHT-ÜBERTRAGBARKEIT

Die RTC ist nicht übertragbar. Sie wird physisch (als PVC-Card) und/oder digital (als E-Card) ausgestellt. Die physische RTC (PVC-Card) erlangt  ihre Gültigkeit erst mit  der vollständigen Unterzeichnung des/der Inhaber:in auf der Rückseite der Karte. Die digitale  RTC (E-Card)  ist  gültig,  sobald  diese via RTC-App auf dem Smartphone aktiviert ist. Die RTC darf  nur  von jener  Person zur Inanspruchnahme der Leistungen benutzt werden, deren Name auf der Karte vermerkt ist. Bei der digitalen RTC ist es möglich, die Karten von mehreren Personen auf einem Endgerät anzulegen. Die Benutzung der jeweiligen digitalen  RTC obliegt ausschließlich dem/der Berechtigten.

Die RTC ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Bei missbräuchlicher Verwendung wird der Eintritt  beim Leistungspartner verwehrt und die  RTC zur weiteren Nutzung gesperrt.

6. GÜLTIGKEIT

Die RTC ist jeweils vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember eines Kalenderjahres  gültig. Die nachträgliche Inanspruchnahme von Ermäßigungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Ermäßigungen ist ausgeschlossen.

7. PREISE

Es gelten  die von der Ruhr Tourismus  GmbH veröffentlichten Preise. Zeitlich befristete  Aktionspreise werden nicht ausgeschlossen.

8. KINDERREGELUNG

8a. Kleinkinder (der Jahrgänge 2020 bis 2024):

Kleinkinder  der Geburtsjahrgänge 2020 bis einschließlich  2024 haben im Jahr 2024 in Begleitung eines/einer erwachsenen RTC- Inhaber:in freien Eintritt  zu den Eintritt  Frei-Leistungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Leistungen der Rubrik „Halber Preis“, sofern dies bei den einzelnen Leistungspartnern nicht anderweitig im Erlebnisführer oder auf der Website der RTC ausgewiesen wird. Die Anzahl der Kleinkinder,  die in Begleitung eines/einer RTC-Inhaber:in in den Attraktionen kostenfreien Eintritt bekommen, ist auf maximal drei beschränkt.

8b. Kinder (der Jahrgänge 2010 bis 2019)

Für Kinder der Geburtsjahre 2010 bis einschließlich  2019 kann eine ermäßigte RTC erworben   werden,  die  zum  einmaligen kostenfreien Besuch der Eintritt  Frei-Leistungen berechtigt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Rubrik „Halber Preis“ erhalten Kinder eine Ermäßigung von 50 % auf den regulären Eintrittspreis   für Erwachsene, sofern in der Darstellung des einzelnen Leistungspartners im Erlebnisführer oder auf der Website   der RTC nicht eine Ermäßigung auf den Kinderpreis oder das Kinderticket  explizit ausgewiesen wird.

9. VERWENDUNG  DER RTC

Der/Die RTC-Inhaber:in ist verpflichtet, vor der ersten Nutzung den vollständigen  Namen sowie seine/ihre persönliche Unterschrift auf der Rückseite der RTC einzutragen. Zur Erlangung der Kartenvorteile legt der/die Card-Inhaber:in seine/ihre RTC im Original dem jeweiligen Leistungsträger vor jeder einzelnen Nutzung vor. Alternativ  kommt  die Vorlage der digitalen  RTC (E-Card) über ein mobiles Endgerät in Frage. Bei der digitalen  RTC ist es möglich, die Karten von mehreren Personen auf einem Endgerät anzulegen und vorzuweisen. Explizit ausgeschlossen  und nicht akzeptiert werden Fotos und Scans einer RTC. Der Leistungsträger überprüft elektronisch oder durch bloße Sichtprüfung die RTC auf ihre Gültigkeit.  Ferner hat er die Identität  des/der Card-Inhaber:in mit  den Angaben auf der RTC zu vergleichen. Auf Verlangen ist vom/von der Card-Inhaber:in ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er/sie dazu nicht  in der Lage, wird ihm/ihr  die Benutzung der RTC durch den Leistungsträger verweigert. Es gelten die allgemeinen  Hinweise zur Nutzung der RTC, die  im Serviceteil des RTC-Erlebnisführers angegeben sind.

10. MISSBRAUCH UND VERLUST DER RTC SOWIE HAFTUNG DES/DER CARD-INHABER:IN

Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger verpflichtet, die physische  RTC (PVC-Card) ersatzlos einzubehalten.

Der/Die Card-Inhaber:in haftet für die missbräuchliche  Verwendung der RTC durch  Dritte.   Zudem  ist die Ruhr Tourismus GmbH berechtigt,  in Fällen von missbräuchlicher  Verwendung oder bei begründetem  Verdacht auf missbräuchliche  Verwendung die RTC bzw. die digitale  RTC (E-Card)  sofort   zu sperren.   Bei Verlust oder Diebstahl besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte. Bei Diebstahl oder Verlust ist der/die Card-Inhaber:in verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer: 0180 6 1816180 (20 Cent/Verbindung aus allen deutschen Netzen) umgehend zu melden.

11. RÜCKGABE

Die Ruhr Tourismus GmbH räumt  dem/der  Kund:in  eine 14-tägige Rückgabefrist ein, sofern die RTC nachweislich unbenutzt ist. Die Rückgabe ist immer nur in derjenigen Verkaufsstelle (beim Online-Kauf  über die Ruhr Tourismus GmbH) möglich, in der die RTC gekauft wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Nach erfolgter Stornierung durch die Verkaufsstelle oder die Ruhr Tourismus GmbH ist automatisch auch die digitale  Card (E-Card) unmittelbar zur Nutzung gesperrt.

12. DATENSCHUTZ

Im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrags werden die folgenden personenbezogenen Daten der Kund:innen erhoben: Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse. Diese Daten werden für die Durchführung des Kaufvertrages  benötigt  und zu diesem Zweck gespeichert. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung. Nach Vertragsbeendigung werden die Daten gelöscht. Bis dahin haben Kund:innen die Möglichkeit,  Auskunft zum Stand der Speicherung ihrer persönlichen  Daten zu verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail an folgende E-Mailadresse: datenschutz@ruhr-tourismus.de.

 

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung:

Ruhr Tourismus GmbH Centroallee 261

46047 Oberhausen

Deutschland

Tel.: 0208 89959100

E-Mail: datenschutz@ruhr-tourismus.de

Website: www.ruhr-tourismus.de

 

 

Datenschutzbeauftragter der Verantwortlichen:

Dr. Ralf W. Schadowski

ADDAG GmbH Krefelder Straße 121

52070 Aachen

Deutschland

Tel.: 0241 446880

E-Mail: info@addag.de

Website: www.addag.de

13. INFORMATIONEN  ZUR ONLINE- STREITBEILEGUNG UND ZUR INANSPRUCHNAHME EINER SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR VERBRAUCHERANGELEGENHEITEN

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. OS-Plattform)  geschaffen. Die OS-Plattform  dient als Anlaufstelle  zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend  vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der/Die Kund:in kann die OS-Plattform  unter dem folgenden Link erreichen: ec.europa.eu/consumers/odr/.

Die Ruhr Tourismus GmbH nimmt nicht an einem freiwilligen  Streit- beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

14. ANWENDBARES RECHT

Es wird die Anwendung deutschen  Rechts vereinbart, mit der Maßgabe, dass der/die Kund:in nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-I- Verordnung nicht  der Schutz entzogen wird, ihm/ihr  durch diejenigen Bestimmungen  gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

15. ÄNDERUNGSVORBEHALT

Die Ruhr Tourismus GmbH behält  sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für der/die Kund:in gilt  jeweils die Fassung der AGB, auf  die  der/die Kund:in vor Vertragsschluss hingewiesen worden ist und von denen der/die Kund:in Kenntnis nehmen konnte.

 

Ruhr Tourismus GmbH Centroallee 261

D-46047 Oberhausen www.ruhrtopcard.de info@ruhrtopcard.de

0180 6 1816180 (20 Cent/Verbindung aus allen deutschen Netzen)

 

Stand: 10/2023

de     en     nl