AGB für die RUHR.TOPCARD 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die RUHR.TOPCARD Für die Ausstellung und Verwaltung der RUHR.TOPCARD, nachfolgend RTC genannt, gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:

1. Vertragspartner Der Kaufvertrag kommt mit der Ruhr Tourismus GmbH, Centroallee 261, D-46047 Oberhausen zustande. Weitere Informationen zum Verkäufer finden Sie im Impressum der Website www.ruhr-tourismus.de. Durch den Kauf der RTC, gleichgültig, ob der Verkauf an einer RTC-Verkaufsstelle oder online/telefonisch durch den Kunden erfolgt, werden keine Verträge mit einem im Erlebnisführer der RTC dargestellten Leistungsträger abgeschlossen. Leistungsträger sind die Unternehmen, welche ihre im RTC-Erlebnisführer dargestellten Leistungen anbieten. Der RTC-Inhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung des Leistungsträgers direkt selbst ab.

2. Vertragsschluss Die Darstellung des Produkts der RTC im Webshop der Ruhr Tourismus GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Eingabefehler können vor dem Absenden der Bestellung mit den im Onlineshop zur Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die üblichen Funktionen der Tastatur/Maus korrigiert werden. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“/„zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert werden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt nach dem Absenden der Bestellung und führt unmittelbar zum Vertragsschluss. Ein gesonderter Vertragstext wird bei der Ruhr Tourismus GmbH nicht gespeichert. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestätigung der Bestellung/zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass versandte E-Mails zugestellt werden können. Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung im Voraus fällig und kann per Kreditkarte (Mastercard, Visa), Paypal, oder per Banküberweisung entrichtet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte und PayPal entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u.a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt. Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u.a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen. Bei einer Zahlung per Banküberweisung (Vorkasse/Überweisung) hat der Kunde den vollständigen Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen auf das Konto der Ruhr Tourismus GmbH, Commerzbank Dortmund, IBAN: DE93440400370320385803 unter Angabe der Vorgangsnummer im Verwendungszweck zu überweisen.


3. Leistungsumfang Die Ruhr Tourismus GmbH ist weder Reiseveranstalter noch Leistungserbringer, sondern vermittelt dem RTC-Inhaber lediglich die Möglichkeit der Inanspruchnahme der mit der RTC nutzbaren Leistungen der Leistungsträger. Die Leistungsträger bieten dem RTC-Inhaber gegen eine einmalige Gebühr die Inanspruchnahme der im aktuellen Erlebnisführer der RTC aufgeführten Leistungen an. Die Ruhr Tourismus GmbH schuldet die ausgeschriebenen Leistungen und Vergünstigungen nicht als eigene Leistungen. Insoweit erwirbt der Karteninhaber mit dem Erwerb der Karte als Berechtigter eines Vertrages zu Gunsten Dritter einen unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Leistungspartner. Ausschließlich den Leistungspartner treffen alle vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungspflichten sowie die Haftung gegenüber dem Karteninhaber im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der von ihm nach dem Leistungsverzeichnis zu erbringenden Leistungen und Vergünstigungen. Der Umfang der RTC-Leistungen und ihre Erlangung ergeben sich aus dem RTC-Erlebnisführer. Kurzfristige Änderungen des Leistungsumfangs einzelner Leistungsträger, die sich nach Drucklegung des Erlebnisführers ergeben, werden auf der Internetseite der RTC veröffentlicht und ergänzen den im Erlebnisführer publizierten Leistungsumfang des Leistungsträgers oder heben diesen auf. Der RTC-Inhaber verpflichtet sich vor Inanspruchnahme einer Leistung sich über mögliche Änderungen des Leistungsumfangs über die Website www.ruhrtopcard.de zu informieren. Jede Leistung, die im RTC-Erlebnisführer oder auf der Internetseite der RTC mit dem Symbol „Eintritt-frei“ gekennzeichnet ist, kann im Rahmen der Kapazitäten des Leistungsträgers einmalig an einem beliebigen Tag im Kalenderjahr vom RTC-Inhaber genutzt werden. Jede Leistung, die im RTC-Erlebnisführer oder auf der Internetseite der RTC mit dem Symbol „Halber Preis“ gekennzeichnet ist, kann je nach Verfügbarkeit, Kapazität und angegebenem Gültigkeitszeitraum, jeweils unter Berücksichtigung der angegebenen Konditionen mehrmals genutzt werden, sofern die jeweilige Leistung von einer mehrmaligen Nutzung nicht ausdrücklich ausgenommen ist. Sämtliche Eintritt frei-Leistungsträger haben sich verpflichtet, RTC-Inhabern zu den gewöhnlichen Öffnungs- und Geschäftszeiten und den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen ihre als RTC-Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Eintritt frei-Leistungsträger decken jedoch nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der RTC ab. Entgegen der für die Eintritt frei-Leistungsträger geltenden Regelung können für Halber Preis Partner und ON TOP-Angebote nur eingeschränkte Leistungszeiträume verfügbar sein. Die Leistungsträger können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken. Als Gründe für Leistungseinschränkungen kommen
insbesondere Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen in Betracht. Darüber hinaus kann es aufgrund höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Krieg, Betriebsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe und Epidemien/Pandemien) zu Einschränkungen und Ausfall von Leistungen kommen. Leistungseinschränkungen oder eine zu erwartende große Nachfrage kann eine vorherige Reservierung von Leistungen erfordern. In diesem Fall müssen Karteinhaber zur Inanspruchnahme der Leistung eine verbindliche Reservierung (über ein Online- System, telefonisch oder per Email) durchführen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen zu einem bestimmten Termin kann nicht garantiert werden. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung dieser Reservierung seitens des Karteninhabers, gilt diese Leistung als verbindlich gebucht. Wird diese Leistung vom Karteninhaber nicht in Anspruch genommen, verfällt diese und kann vom Karteinhaber nicht nochmals in Anspruch genommen werden. Kann die Leistung des Leistungsträgers, für die eine Reservierung erforderlich war, aus unvorhersehbaren Gründen nicht angeboten werden, verfällt diese Leistung nicht und kann vom Karteninhaber erneut in Anspruch genommen werden.

4. Haftungssauschluss Die Ruhr Tourismus GmbH haftet gegenüber ihrem Kunden nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dem vorstehenden Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Ruhr Tourismus GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Ruhr Tourismus GmbH beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ruhr Tourismus GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Ruhr Tourismus GmbH beruhen. Für die Leistungen der Leistungsträger, für die Beschreibung der Leistungen im RTC-Erlebnisführer und auf der Internetseite der RTC sowie für eventuelle Leistungseinschränkungen der Leistungsträger (siehe Ziffer 3) übernimmt die Ruhr Tourismus GmbH keine Haftung. Es besteht daher bei Einschränkungen der Leistungen der Leistungsträger insbesondere kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH auf anteilige Erstattungen der Kosten der RTC. Ebenso besteht bei Auslastung von Einrichtungen oder Ausfall von Leistungen kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH auf Ersatz von Reisekosten oder ähnlicher getätigter Ausgaben oder eingetretener Verluste.

5. Nicht-Übertragbarkeit
Die RTC ist nicht übertragbar. Sie wird physisch (als PVC-Card) und/oder digital (als E-Card) ausgestellt. Die physische RTC (PVC-Card) erlangt ihre Gültigkeit erst mit der vollständigen Unterzeichnung des Inhabers auf der Rückseite der Karte. Die digitale RTC (E-Card) ist gültig, sobald diese via RTC-App am Smartphone aktiviert ist. Die RTC darf nur von jener Person zur Inanspruchnahme der Leistungen benutzt werden, deren Name auf der Karte vermerkt ist. Bei der digitalen RTC ist es möglich, die Karten von mehreren Personen auf einem Endgerät
anzulegen. Die Benutzung der jeweiligen digitalen RTC obliegt ausschließlich dem Berechtigten.
Die RTC ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Bei missbräuchlicher Verwendung wird der Eintritt beim Leistungspartner verwehrt und die RTC zur weiteren Nutzung gesperrt.


6. Gültigkeit Die RTC ist jeweils vom 01. Januar bis einschließlich 31. Dezember eines Kalenderjahres gültig. Die nachträgliche Inanspruchnahme von Ermäßigungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Ermäßigungen ist ausgeschlossen.

7. Preise Es gelten die von der Ruhr Tourismus GmbH veröffentlichten Preise. Zeitlich befristete Aktionspreise werden nicht ausgeschlossen.

8. Kinderregelung 8a. Kleinkinder (der Jahrgänge 2021-2025): Kleinkinder der Geburtsjahrgänge 2021 bis einschließlich 2025 haben im Jahr 2025 in Begleitung eines erwachsenen RTC-Inhabers freien Eintritt zu den Eintritt Frei-Leistungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Leistungen der Rubrik „Halber Preis“, sofern dies bei den einzelnen Leistungspartnern nicht anderweitig im Erlebnisführer oder auf der Internetseite der RTC ausgewiesen wird. Die Anzahl der Kleinkinder, die in Begleitung eines RTC-Inhabers in den Attraktionen kostenfreien Eintritt bekommen, ist auf maximal drei beschränkt. 8b. Kinder (der Jahrgänge 2011 bis 2020) Für Kinder der Geburtsjahre 2020 bis einschließlich 2011 kann eine ermäßigte RTC erworben werden, die zum einmalig kostenfreien Besuch der Eintritt Frei-Leistungen berechtigt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Rubrik „Halber Preis“ erhalten Kinder eine Ermäßigung von 50% auf den regulären Eintrittspreis für Erwachsene, sofern in der Darstellung des einzelnen Leistungspartners im Erlebnisführer oder auf der Internetseite der RTC nicht eine Ermäßigung auf den Kinderpreis oder das Kinderticket explizit ausgewiesen wird.


9. Verwendung der RTC Der RTC-Inhaber ist verpflichtet, vor der ersten Nutzung den vollständigen Namen sowie seine persönliche Unterschrift auf der Rückseite der RTC einzutragen. Zur Erlangung der Kartenvorteile legt der Karteninhaber seine RTC im Original dem jeweiligen Leistungsträger vor jeder einzelnen Nutzung vor. Alternativ kommt die Vorlage der digitalen RTC (E-Card) über ein mobiles Endgerät in Frage. Bei der digitalen RTC ist es möglich, die Karten von mehreren Personen auf einem Endgerät anzulegen und vorzuweisen. Explizit ausgeschlossen und nicht akzeptiert werden Fotos und Scans einer RTC. Der Leistungsträger überprüft elektronisch oder durch bloße Sichtprüfung die RTC auf ihre Gültigkeit. Ferner hat er die Identität des Kar-teninhabers mit den Angaben auf der RTC zu vergleichen. Auf Verlangen ist vom Karteninhaber ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, wird ihm die Benutzung der RTC durch den Leistungsträger verweigert. Es gelten die allgemeinen Hinweise zur Nutzung der RTC, die im Serviceteil des RTC-Erlebnisführers angegeben sind.

10. Missbrauch und Verlust der RTC sowie Haftung des Karteninhabers Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger verpflichtet, die physische RTC (PVC-Card) ersatzlos einzubehalten. Der Karteninhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung der RTC durch Dritte. Zudem ist die Ruhr Tourismus GmbH berechtigt, in Fällen von missbräuchlicher Verwendung oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung die RTC bzw. die digitale RTC (E-Card) sofort zu sperren. Bei Verlust oder Diebstahl besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte. Bei Diebstahl oder Verlust ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unter Tel: + 49 (0) 208 899 59 259 umgehend zu melden.

11. Rückgabe Die Ruhr Tourismus GmbH räumt dem Kunden eine 14-tägige Rückgabefrist ein, sofern die RTC nachweislich unbenutzt ist. Die Rückgabe ist immer nur in derjenigen Verkaufsstelle (beim Onlinekauf über die Ruhr Tourismus GmbH) möglich, in der die RTC gekauft wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Nach erfolgter Stornierung durch die Verkaufsstelle oder die Ruhr Tourismus GmbH ist automatisch auch die digitale Card (E-Card) unmittelbar zur Nutzung gesperrt.

12. Datenschutz Im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrags werden die folgenden personenbezogenen Daten der Kunden erhoben: Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Diese Daten werden für die Durchführung des Kaufvertrages benötigt und zu diesem Zweck gespeichert. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung. Nach Vertragsbeendigung werden die Daten gelöscht. Bis dahin haben Kunden die Möglichkeit, Auskunft zum Stand der Speicherung ihrer persönlichen Daten zu verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail an folgende E-Mailadresse: datenschutz@ruhr-tourismus.de.
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung: Ruhr Tourismus GmbH Centroallee 261 46047 Oberhausen Deutschland Tel.: 0208 89959100 E-Mail: datenschutz@ruhr-tourismus.de Website: www.ruhr-tourismus.de Datenschutzbeauftragter der Verantwortlichen: E-Mail: datenschutz@ruhr-tourismus.de

13. Informationen zur Online-Streitbeilegung und zur Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle für Verbraucherangelegenheiten Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Ruhr Tourismus GmbH nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

14. Anwendbares Recht Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, mit der Maßgabe, dass dem Kunden nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

15. Änderungsvorbehalt Die Ruhr Tourismus GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für den Kunden gilt jeweils die Fassung der AGB, auf die der Kunde vor Vertragsschluss hingewiesen worden ist und von denen der Kunde Kenntnis nehmen konnte. Ruhr Tourismus GmbH, Centroallee 261, D-46047 Oberhausen, www.ruhrtopcard.de Email: info@ruhrtopcard.de Tel.: + 49 (0) 208 899 59 259


Stand: 12/2024

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