Bitte beachtet unbedingt folgende Hinweise sowie die gültigen AGB, um Eure RUHR.TOPCARD (RTC) unbeschwert nutzen zu können:

  1. Die RTC ist nicht übertragbar
    Bei missbräuchlicher Verwendung wird der Eintritt beim Leistungspartner verwehrt und die RTC zur weiteren Nutzung gesperrt. 
     
  2. Personalausweis
    Eure RTC ist nur gültig in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis. Tipp für eure kleinen Kinder: Führt eine Kopie der Geburtsurkunde mit.
     
  3. Diebstahl / Verlust
    Bei Diebstahl oder Verlust besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte.
     
  4. Gilt nicht bei Sonderveranstaltungen
    Eure RTC gilt nicht bei Sonderveranstaltungen, außer es wird bei den Leistungen explizit darauf hingewiesen, dass eine Nutzung auch bei einer Sonderveranstaltung möglich ist. Bitte informiert euch hierzu direkt beim jeweiligen Leistungspartner.
     
  5. Kinderregelung
    Kleinkinder (Jahrgänge 2020 - 2024)

    Max. drei Kleinkinder erhalten in  Begleitung eines/einer erwachsenen RTC-Inhaber:in kostenfreien Eintritt bei den „Eintritt Frei“-Angeboten. Ausnahmen bilden die „Halber Preis“-Attraktionen, sofern in der Beschreibung nicht hervorgehoben wird, dass auch hier der kostenfreie Besuch möglich ist.
    Kinder (Jahrgänge 2010 - 2019)
    Für Kinder dieser Jahrgänge ist eine eigene Kinder-RTC erforderlich. Diese berechtigt zum einmalig kostenfreien Besuch der „Eintritt Frei“-Angebote. Für den Besuch der „Halber Preis“- Ausflugsziele gilt: Ist in der Leistungsbeschreibung nicht hervorgehoben, dass es eine Ermäßigung auf den Kinderpreis gibt, so erhält der/die Inhaber:in einer Kinder-RTC die Ermäßigung auf den Erwachsenenpreis.
     
  6. Reservierungen
    Durch begrenzte Kapazitäten oder unvorhersehbare Ereignisse, die zu einer Kapazitätseinschränkung führen, kann bei einigen Angeboten der RTC eine verbindliche Reservierung erforderlich sein. Wir empfehlen dies frühzeitig zu tun. Bei ausgebuchten Leistungen oder Ausfall besteht kein Anrecht auf Ersatz oder sonstige Entschädigung. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung der Reservierung, wird die Leistung auf der RTC verbucht, auch wenn ihr die Leistung nicht in Anspruch genommen habt.
     
  7. Nicht kombinierbar
    Eure RTC ist nicht mit anderen Ermäßigungen oder Rabattaktionen unserer Partner kombinierbar.
     
  8. Änderungen
    Durch Witterungsbedingungen, Sonderveranstaltungen, Umbauarbeiten, kurzfristige Schließungen und nicht vorhersehbare Ereignisse kann es zu Leistungsänderungen oder -ausfall kommen. Zudem kann es zu Änderungen der in der Begleitbroschüre veröffentlichten Angaben kommen. Informiert euch über die aktuellen Öffnungszeiten, Preise und kurzfristige Änderungen immer auch auf den Webseiten unserer Leistungspartner.
     
  9. Zusatzinfo
    Bitte informiert euch über weitere Bestimmungen zu den Leistungen der jeweiligen Partner (wie z. B. Altersgrenzen für den Besuch von Saunen) immer zuerst auf ruhrtopcard.de.
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