Lieber Inhaber:innen der RUHR.TOPCARD 2020,

aufgrund der Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 bedauerlicherweise zu einem Leistungsausfall von rund 4 Monaten.
Wir haben unser Möglichstes versucht euch durch die Verlängerung des Nutzungszeitraums bis zum 30.04.2021 eine adäquate Kompensation zu ermöglichen. Leider gab es aber auch in diesem Zeitraum wiederum starke Einschränkungen beim Besuch der Ausflugsziele, so dass hierdurch kein angemessener Ausgleich möglich war.

Eine weitere Verlängerung des Nutzungszeitraums erschien uns nicht mehr zielführend. Daher haben wir uns entschlossen, Euch eine finanzielle Erstattung anzubieten. Die Erstattung bemisst sich auf 1/6 des Kaufpreises Eurer RUHR.TOPCARD(s) 2020.

Die Möglichkeit der Erstattung besteht bis zum 31.12.2024. Ihr könnt also nach wie vor von der Erstattung Gebrauch machen, beachtet dabei aber bitte, dass wir die Orinial-Karten benötigen, ein Antrag ohne eingesendete Karte kann nicht bearbeitet werden.

Antrag auf Kompensation

Es ist selbstverständlich euer gutes Recht von der anteiligen Rückerstattung Gebrauch zu machen, jedoch bitten wir euch unbedingt Folgendes zu berücksichtigen:

Der Großteil der Erlöse aus dem Verkauf der RUHR.TOPCARD geht an die Ausflugsziele, um die mit der RUHR.TOPCARD getätigten Besuche zu finanzieren bzw. anteilig zu vergüten. Mit dem Verzicht auf eure Erstattungsansprüche unterstützt Ihr zum einen die Ausflugsziele, die massiv unter den Lockdowns gelitten haben, zum anderen gewährleistet ihr das Fortbestehen der RUHR.TOPCARD.

Zur Beantragung der finanziellen Kompensation sind folgende Schritte notwendig:

1. Bitte füllt alle Felder in dem folgenden Formular aus und gebt, wenn möglich, auch die Vorgangsnummer an. 
2. Druckt das Formular aus und unterschreibt es. 
3. Schickt das ausgefüllte und unterschriebene Formular mitsamt den entsprechenden RUHR.TOPCARDs postalisch an die angegebene Anschrift. Anträge ohne eingeschickte Karten können nicht bearbeitet werden.

4. Bitte habt ein wenig Geduld und seht von telefonischen Rückfragen ab. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Antworten auf eure Fragen

1. Warum wird 1/6 des Kaufpreises erstattet?

2. Warum muss ich die Karten postalisch einschicken?

3. Ist eine Verrechnung mit einer neuen RUHR.TOPCARD möglich?

4. Wie lange kann ich die Erstattung in Anspruch nehmen?

5. Wieso sollte ich auf die Erstattung verzichten?

6. Wie lange dauerte der Schließungszeitraum in 2020 an?

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