Lieber Inhaber:innen der RUHR.TOPCARD 2020,
aufgrund der Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 bedauerlicherweise zu einem Leistungsausfall von rund 4 Monaten.
Wir haben unser Möglichstes versucht euch durch die Verlängerung des Nutzungszeitraums bis zum 30.04.2021 eine adäquate Kompensation zu ermöglichen. Leider gab es aber auch in diesem Zeitraum wiederum starke Einschränkungen beim Besuch der Ausflugsziele, so dass hierdurch kein angemessener Ausgleich möglich war.
Eine weitere Verlängerung des Nutzungszeitraums erschien uns nicht mehr zielführend. Daher haben wir uns entschlossen, Euch eine finanzielle Erstattung anzubieten. Die Erstattung bemisst sich auf 1/6 des Kaufpreises Eurer RUHR.TOPCARD(s) 2020.
Die Möglichkeit der Erstattung besteht bis zum 31.12.2024. Ihr könnt also nach wie vor von der Erstattung Gebrauch machen, beachtet dabei aber bitte, dass wir die Orinial-Karten benötigen, ein Antrag ohne eingesendete Karte kann nicht bearbeitet werden.
Antrag auf Kompensation
Es ist selbstverständlich euer gutes Recht von der anteiligen Rückerstattung Gebrauch zu machen, jedoch bitten wir euch unbedingt Folgendes zu berücksichtigen:
Der Großteil der Erlöse aus dem Verkauf der RUHR.TOPCARD geht an die Ausflugsziele, um die mit der RUHR.TOPCARD getätigten Besuche zu finanzieren bzw. anteilig zu vergüten. Mit dem Verzicht auf eure Erstattungsansprüche unterstützt Ihr zum einen die Ausflugsziele, die massiv unter den Lockdowns gelitten haben, zum anderen gewährleistet ihr das Fortbestehen der RUHR.TOPCARD.
Zur Beantragung der finanziellen Kompensation sind folgende Schritte notwendig:
1. Bitte füllt alle Felder in dem folgenden Formular aus und gebt, wenn möglich, auch die Vorgangsnummer an.
2. Druckt das Formular aus und unterschreibt es.
3. Schickt das ausgefüllte und unterschriebene Formular mitsamt den entsprechenden RUHR.TOPCARDs postalisch an die angegebene Anschrift. Anträge ohne eingeschickte Karten können nicht bearbeitet werden.
4. Bitte habt ein wenig Geduld und seht von telefonischen Rückfragen ab. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Antworten auf eure Fragen
1. Warum wird 1/6 des Kaufpreises erstattet?
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Bei dem Leistungsausfall von 4 Monaten im Jahr 2020 handelt es sich um ein geteiltes Risiko zwischen dem Herausgeber der Card und dem Cardinhaber. Demnach tragen beiden Seiten je 2 Monate des Ausfalls. Bezogen auf ein Kalenderjahr tragen beide Parteien jeweils 2 Monate von 12 Monaten. Das entspricht anteilig 1/6 auf das Gesamtjahr und demnach 1/6 des Kaufpreises.
Bei einem Kauf von 2 Erwachsenenkarten zum regulären Preis von 56 Euro und 2 Kinderkarten zum Preis von 36 Euro beläuft sich die Rückerstattung auf 2x 9,33 Euro und 2x 6,00 €, in Summe also 30,66 Euro.
2. Warum muss ich die Karten postalisch einschicken?
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Da in unserem System ausschließlich die Daten des Kartenkäufers vorliegen, jedoch der Karteninhaber seinen Anspruch auf Erstattung bei uns geltend machen kann, benötigen wir die haptische Card zur Bearbeitung zwingend vor Ort. Andernfalls wäre es nicht möglich einen Missbrauch der Rückerstattung zu verhindern.
3. Ist eine Verrechnung mit einer neuen RUHR.TOPCARD möglich?
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Eine Verrechnung des zu erstattenden Betrags mit dem Kauf einer neuen RUHR.TOPCARD können wir aus abrechnungsrelevanten Gründen leider nicht anbieten.
4. Wie lange kann ich die Erstattung in Anspruch nehmen?
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Die Möglichkeit der Erstattung besteht bis zum 31.12.2024.
5. Wieso sollte ich auf die Erstattung verzichten?
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Da die RUHR.TOPCARD 2020 nicht ganzjährig, sondern nur eingeschränkt genutzt werden konnte, habt ihr einen begründeten Anspruch auf die Erstattung von 1/6 des Kaufpreises.
Als regionale Gesellschaft für die touristische Vermarktung der Metropole Ruhr sind wir kein gewinnorientiertes Unternehmen und führen den Großteil der Erlöse aus dem Cardverkauf an die teilnehmenden Ausflugsziele ab. Mit dem Verzicht auf euren Erstattungsanspruch unterstützt ihr zum einen die Ausflugsziele, die unter dem Lockdown massiv leiden und zum anderen gewährleistest ihr damit das Fortbestehen der RUHR.TOPCARD.
6. Wie lange dauerte der Schließungszeitraum in 2020 an?
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Wir legen einen Leistungsausfall von Mitte März bis Mitte Mai 2020 sowie die beiden Monate November und Dezember 2020 zugrunde, also insgesamt 4 Monate.
Die meisten Partner haben den Betrieb aufgrund des ersten Lockdowns zum 14./15.03.2020 eingestellt und ab Mitte Mai wieder geöffnet. Selbstverständlich gilt das nicht tagesgenau für alle Ausflugsziele – einige Partner wie die Zoos, Parks oder andere Freilufteinrichtungen öffneten bereits wieder Anfang Mai, andere Partner, wie die Schwimmbäder, dagegen erst im Juni. Der erste Lockwown führte somit zu einem Leistungsausfall von 2 Monaten.
Der zweite Lockdown erfolgte ab dem 02.11.2020 und dauerte bis in das Jahr 2021 an, so dass die beiden Monate November und Dezember nahezu vollständig geschlossen waren. Besucht werden konnten in diesem Zeitraum nur wenige öffentliche Parkanlagen (Grugapark, Maximilianpark Hamm und Westfalenpark). Also hatte auch der zweite Lockdown in etwa einen zweimonatigen Leistungsausfall zur Folge.