RUHR.TOPCARD-Inhaber des Jahres 2020 haben aufgrund der coronabedingten Leistungseinschränkungen in 2020 einen Anspruch auf eine anteilige  Rückerstattung ihres Cardpreises. Die Erstattung bemisst sich auf 1/6 des Kaufpreises Eurer RUHR.TOPCARD(s) 2020. Die Möglichkeit der Erstattung besteht bis zum 31.12.2024.  Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von RUHR.TOPCARDs, die kostenfrei ausgegeben wurden (wie z.B. im Rahmen von Gewinnspielen).

Hier findet ihr alle Informationen zur Erstattung und was ihr dafür tun müsst. 

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