
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die RUHR.TOPCARD:
Für die Ausstellung und Verwaltung der RUHR.TOPCARD, nachfolgend RTC genannt, gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:
1. Vertragsverhältnisse
Durch den Kauf der RTC an einer RTC-Verkaufsstelle durch den Kunden werden keine Verträge mit einem im Begleitheft RTC dargestellten Leistungsträger abgeschlossen. Leistungsträger sind die Unternehmen, welche ihre im RTC-Begleitheft dargestellten Leistungen anbieten.
Der RTC-Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung des Leistungsträgers direkt selbst ab. Die Ruhr Tourismus GmbH ist weder Reiseveranstalter noch Leistungserbringer, sondern vermittelt dem RTC-Karteninhaber lediglich die Möglichkeit der Inanspruchnahme der mit der RTC nutzbaren Leistungen der Leistungsträger. Die Leistungsträger bieten dem RTC-Karteninhaber gegen eine einmalige Gebühr die Inanspruchnahme der im aktuellen Begleitheft RTC aufgeführten Leistungen an.
2. Leistungsumfang
Sämtliche Leistungsträger haben sich verpflichtet, RTC-Karteninhabern zu den gewöhnlichen Öffnungs- und Geschäftszeiten und den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen ihre als RTC-Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Leistungsträger decken jedoch nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der RTC ab. Einschränkungen können sich auch aus individuellen Sperren (wie z.B. für Sonderveranstaltungen; wetterbedingter Ausfall der Leistung) ergeben. Der Umfang der RTC-Leistungen und ihre Erlangung ergeben sich aus dem RTC-Begleitheft. Kurzfristige Änderungen des Leistungsumfangs einzelner Leistungsträger, die sich nach Drucklegung des Begleitheftes ergeben, werden auf der Internetseite der RUHR.TOPCARD veröffentlicht und ergänzen den im Begleitheft publizierten Leistungsumfang des Leistungsträgers oder heben diesen auf.
Jede Leistung, die im RTC-Begleitheft oder auf der Internet-Seite der RUHR.TOPCARD mit dem Symbol „Eintritt-frei“ gekennzeichnet ist, kann im Rahmen der Kapazitäten des Leistungsträgers einmalig an einem beliebigen Tag im Kalenderjahr vom RTC-Karteninhaber genutzt werden.
Jede Leistung, die im RTC-Begleitheft oder auf der Internet-Seite der RUHR.TOPCARD mit dem Symbol „Halber Preis“ gekennzeichnet ist, kann je nach Verfügbarkeit, Kapazität und angegebenem Gültigkeitszeitraum, jeweils unter Berücksichtigung der angegebenen Konditionen mehrmals genutzt werden, sofern die jeweilige Leistung von einer mehrmaligen Nutzung nicht ausdrücklich ausgenommen ist.
3. Haftungssauschluss
Die Ruhr Tourismus GmbH haftet gegenüber Ihrem Kunden nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dem vorstehenden Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Ruhr Tourismus GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Ruhr Tourismus GmbH beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ruhr Tourismus GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Ruhr Tourismus GmbH beruhen.
Für die Leistungen der Leistungsträger sowie deren Beschreibungen im RTC-Begleitheft und auf der Internetseite der RUHR.TOPCARD übernimmt die Ruhr Tourismus GmbH keine Haftung. Bei Auslastung von Einrichtungen oder Ausfall von Leistungen besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reisekosten oder ähnlicher getätigter Ausgaben oder eingetretener Verluste.
4. Nicht-Übertragbarkeit
Die RTC ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Sie darf also nur von jener Person benutzt werden, deren vollständiger Name mit Unterschrift auf der Card steht. Bei missbräuchlicher Verwendung wird der Eintritt beim Leistungspartner verwehrt und die RUHR.TOPCARD ersatzlos eingezogen.
5. Gültigkeit
Die RTC ist jeweils vom 01. Januar bis einschließlich 31. Dezember eines Kalenderjahres gültig.
6. Preise
Es gelten die von der Ruhr Tourismus GmbH veröffentlichten Preise. Zeitlich befristete Aktionspreise werden nicht ausgeschlossen.
7. Kinderkarten
Kleinkinder bis einschließlich Geburtsjahr 2008 haben im Jahr 2012 in Begleitung eines erwachsenen RTC-Karteninhabers freien Eintritt zu den von dem RTC-Karteninhaber in Anspruch genommenen Leistungen. Ausgenommen sind davon die Leistungen der Rubrik „Halber Preis“, sofern dies bei einzelnen Leistungspartnern nicht anderweitig in dem Begleitheft oder Internetseite der RUHR.TOPCARD ausgewiesen wird. Die Anzahl der Kinder, die in Begleitung eines RTC-Inhabers in den Attraktionen freien Eintritt bekommen, ist auf maximal drei beschränkt. Für Kinder der Geburtsjahre 2007 bis einschließlich 1998 kann eine ermäßigte RTC erworben werden.
Zusatz für Vertragspartner:
Die Angaben der Geburtsjahre gelten für das Jahr 2012. In Anlehnung an die vorstehende Regelung findet für die Folgejahre eine automatische Anpassung der Geburtsjahreszahlen statt. Die danach für die folgenden Jahre jeweils maßgeblichen Geburtsjahrgänge werden in den AGB der jahresaktuellen Begleitbroschüre abgebildet.
8. Verwendung der RTC
Der RTC-Karteninhaber ist verpflichtet, vor der ersten Nutzung den vollständigen Namen sowie seine persönliche Unterschrift auf der Rückseite der RTC einzutragen. Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine RTC dem Leistungsträger vor jedem einzelnen Vertragsabschluss vor. Der Leistungsträger überprüft mittels eines RTC-Terminals oder durch bloße Sichtprüfung die RTC auf ihre Gültigkeit. Ferner hat er die Identität des Karteninhabers mit den Angaben auf der RTC zu vergleichen. Auf Verlangen ist vom Karteninhaber ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, wird ihm die Benutzung der RTC durch den Leistungsträger verweigert. Es gelten die allgemeinen Hinweise zur Nutzung der Card, die im Serviceteil der RTC-Begleitbroschüre angegeben sind.
9. Missbrauch und Verlust der RTC sowie Haftung des Karteninhabers
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger verpflichtet, die RTC ersatzlos einzubehalten. Der Karteninhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung der RTC durch Dritte. Bei Diebstahl oder Verlust ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer: + 49 (0) 1805/1816180 (0,14 € / Min., aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen) umgehend zu melden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Ersatzkarte.
10. Rückgabe
Die Ruhr Tourismus GmbH räumt dem Kunden eine 14-tägige Rückgabefrist ein, sofern die RTC nachweislich unbenutzt ist. Die Rückgabe ist immer nur in der Verkaufsstelle möglich, in der die RTC gekauft wurde. Bei Ablauf dieser Frist, ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Ruhr Tourismus GmbH
Centroallee 261,
D-46047 Oberhausen
www.ruhrtopcard.de